Sicherheit ist für uns selbstverständlich. Wir wissen, dass unsere Hochseilgärten und Abenteuerkletterparks ein faszinierendes Erlebnis und eine unterhaltsame Herausforderung für groß und klein darstellen. Insofern achten wir präzise darauf, dass unsere Freizeitanlagen den vom Gesetzgeber und Industrieverbänden vorgegebenen Baubestimmungen und Betriebsrichtlinien genau entsprechen.
Dies umfasst unter anderem:
- Konstruktion und Installation nach den vom NEN vorgegebenen Standards EN 15567-01 und 12572
- Strikte Einhaltung der vom Europäischen Hochseilgarten-Verband (ERCA) und IAPA Regulierungen
- Strikte Einhaltung aller vom lokalen oder regionalen Gesetzgeber vorgegebenen Baubestimmungen
- Vollständige technische Dokumentation, einschließlich aller Betriebsanleitungen, Standardarbeitsanweisungen, Betriebssicherheitbestimmungen und Gefährdungbeurteilungen
- Einweisung und Ausbildung des Betriebspersonals (im Einklang mit NEN 15567-02)
- Management-Kurse für leitende Angestellte (nach EN 15567-02)
- Abnahme durch den TÜV (Zertifizierung im Einklang mit NEN EN 15567-01 und EN 12572)
- Jährliche Inspektion und Wartung, technische Unterstützung, Weiterbildung und Neuzertifizierungen.